Kaufbedingungen

Reservierungsvereinbarung

Der Kunde reserviert die Wohnung seiner Wahl exklusive für Ihn. Im Vertrag werden der Bruttoverkaufspreis des Vertragsgegenstandes und das Datum des endgültigen Vertragsabschlusses vereinbart.

Entwicklungsvereinbarung / Bauträgervertrag

Der Entwicklungsvertrag mit dem Bauträger wird in Form einer notariellen Urkunde in einem Notariat abgeschlossen (der Käufer und der Bauträger zahlen jeweils eine vom Notar festgelegte Notargebühr). Dem Entwicklungsvertrag sind folgende Anlage beigefügt: eine Wohnungskarte mit Grundrissen und ein Muster des Entwicklungsvertrages

Kaufvertrag der Wohnung

Anders auch Hauptvertrag. Es handelt sich um eine Vereinbarung zur Übertragung des Eigentums an einer Wohnung auf den Käufer, die in Form einer notariellen Urkunde unterzeichnet wird. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung eines Protokolls über die Abnahme der Wohnung durch den Käufer und nach Zahlung aller im Bauträgervertrag festgelegten Beträge abgeschlossen. Der Abschluss des Hauptvertrages ist mit der Begründung eines neuen Eigentumsverhältnisses verbunden, infolgedessen für die Immobilie ein separates Grundbuch im Grundbuchgericht angelegt wird.

Gebühren

Für die Unterzeichnung der notariellen Urkunde fallen folgende Gebühren an, die vom Käufer zu tragen sind:

  • Notariatsgebühr einschließlich der Kosten für die Ausfertigungen der notariellen Urkunde,
  • Gerichtsgebühr

Der Kaufvertrag wird in einem Notariat unterzeichnet; nach der Unterzeichnung der notariellen Urkunde werden die Schlüssel abgeholt und anschließend erfolgt die Herausgabe des Vertragsgegenstandes.

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